Vorstandsbeschluss vom 02.03.2020
Einfahrreglung
1. Vor Einfahrt
in das Vereinsgelände ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Das Formular ist
auf der Website abrufbar, sowie zur Vorstandssprechstunde oder zu den Terminen
der Gemeinschaftsstunden erhältlich. Zwei Tage vor Termin wird ein Vertrag
abgeschlossen und der Schlüssel übergeben.
2. Die Einfahrt
in das Gelände des Vereins wird nur in begründeten Fällen gestattet. Der Antrag
ist 14 Tage vor Einfahrt dem Vorstand schriftlich zu stellen. Der Antrag ist vollständig
auszufüllen. Die Erteilung der Genehmigung unterliegt dem Ermessen des
Vorstandes.
3. Die Einfahrt
wird gestattet, wenn ein genehmigter Bauantrag dem Vorstand vorliegt und im
Rahmen der Bautätigkeit Material anzufahren ist. Im Einzelfall entscheidet der
Vorstand.
4. Die Einfahrt wird gestattet, wenn
ein Pächterwechsel erfolgt. Dabei hat der abgebende Pächter 14 Tage vor Abgabe
und der neue Pächter 14 Tage nach Übernahme zur Entfernung bzw. Einbringung von
persönlichen großen Gegenständen, die Möglichkeit dies beim Vorstand zu
beantragen.
5. Die Einfahrt
ist gestattet, wenn ein Mietvertrag für einen der beiden Räume der Gaststätte
vorliegen. In diesem Fall gelten die Reglungen aus dem Mietvertrag.
6. Die Einfahrt
ist gestattet, wenn Material für den Verein angeliefert wird oder besorgt
wurde.
7. Die Einfahrt
ist gestattet, wenn Gefahr in Verzug ist.
8. Außerhalb
dieser Reglung ist jede Einfahrt nicht erlaubt.
Die Einfahrt des Pächters der Küche der Gaststätte ist außerhalb dieser
Reglung festgelegt.
Diese Einfahrregelung tritt zum 09.03.2020 in Kraft!
(Änderungen nach einer Testphase wird vorbehalten)