Erläuterung zur Organisation der Durchführung der Gemeinschaftsstunden
1. Jedes Mitglied des Vereins ist zu den angegebenen Terminen verpflichtet seine Gemeinschaftsstunden zu leisten. (siehe
Satzung und Ihren gültigen Pachtvertrag, sowie die Zustimmung der Mitgliederversammlung)
2. Ausnahmen sind nur dienstliche Verhinderung, Krankheit oder Urlaub.
3. Sollten diese Ausnahmen zutreffen, so ist der Vorstand schriftlich mindestens 14 Tage vor Termin in Kenntnis zu setzen.
4. Der Tausch mit einem anderen Gartenfreund/in ist möglich. In diesem Fall trifft, wie im Pkt. 3, die gleiche Meldepflicht zu.
5. Sollte ein unvorhergesehener Fall, der eine Leistung der Gemeinschaftsstunden nicht möglich macht, eintreten, so ist der
Vorstand zeitnah schriftlich zu informieren.
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